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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin ist in Österreich streng geschützt. Im Psychotherapiegesetzes von 1991 ist die Voraussetzung zur Erlangung des Titels eine mehrjährige, sehr intensive Ausbildung, die die Basis für verantwortliche und seriöse Psychotherapie schafft.
Der/Die PsychiaterIn (= Facharzt für Psychiatrie) ist auf die Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation schwerer psychischer Erkrankungen (wie Persönlichkeitsstörungen und Psychosen) spezialisiert, wobei er hauptsächlich auf medikamentöse Behandlung durch Psychopharmaka setzt. Psychotherapeuten arbeiten meist eng mit Psychiatern zusammen.
Der/Die NeurologeIn (= Facharzt für Neurologie) konzentriert sich auf neurologische Nervenerkrankungen und hat ebenso wie der Psychiater nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung. Der Neurologe behandelt häufig nicht selbst, sondern nimmt in erster Linie medizinisch/neurologische Diagnosen und darauf basierende Verschreibungen weiterer Therapiemaßnahmen vor. Auch sein Ansatz wird dabei meist vorwiegend auf medikamentöser oder anderswertiger organisch-medizinischer Behandlung basieren.
Der/Die PsychologeIn beschäftigen sich mit dem Erleben, Verhalten und Bewusstsein des Menschen, und erforschen seelische Vorgänge. Ihre Arbeitsgebiete betreffen die Prävention seelischer Störungen, die klinisch-psychologische Diagnostik und die psychologische Beratung. Sie haben nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung.
Bei einer Beratung stelle ich meine Kompetenz zur Verfügung und erkläre wie es gehen könnte bzw. zeige Alternativen auf.
Beim Coaching bearbeite ich mit dem Kunden gemeinsam aktuelle Themen und suchen nach Lösungen.
Die Psychotherapie richtet sich an Menschen, die sich durch ihr Problem im Alltag eingeschränkt fühlen.
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Sie dient der Heilung und Linderung seelischen Leides. Sie hilft in Lebenskrisen und dient der Änderung gestörter Verhaltensweisen und Einstellungen. Daneben soll sie die persönliche Entwicklung und Gesundheit fördern.
Zunächst wird ein Termin zu einem Erstgespräch vereinbart, das dazu dient, das Problem näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie die geeignete Maßnahme ist. Hier lernen sich Patient*in und Psychotherapeutin kennenlernen, und stellen fest, ob sie zusammen arbeiten können. Es werden die Beschwerden, Auswirkungen ind eventuelle Diagnosen besprochen und die Psychotherapeutin wird genaue Fragen zur Lebensgeschichte stellen. Dabei wird er sich Notizen machen, die nur für den Klienten einsehbar sind. Dann wird das Ziel der Therapie möglichst genau erarbeitet und eine erste Prognose zur Dauer dieser gemacht. Die Psychotherapeutin kann verschiedene Arbeitsmittel einsetzen wie zum Beispiel Tiere, Puppen, Stifte, Geschichten, Familienbrett, geführte Fantasiereisen und es besteht auch die Möglichkeit Aufgaben für den Klienten mitzugeben. Hier könnten Notizen aus Träumen, wiederkehrende Gedanken hilfreich sein oder Fragen zu Themen die gerade bearbeitet werden. Die Therapeutin wird im laufe der Behandlung immer wieder das Zeil evaluieren und die Frequenz der Sitzungen variieren je nach Bedarf.
Ein Kostenzuschuss ist möglich und muss beantragt werden – derzeit beträgt der Zuschuss bei der GKK € 33,70
Sie benötigen vor dem zweiten Besuch bei Ihrem/Ihrer TherapeutIn eine ärztliche Bescheinigung (Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung) und müssen rechtzeitig vor der 11. Sitzung einen schriftlichen Antrag (mittels Vordrucks, den Ihr/e TherapeutIn zur Verfügung stellt) bei Ihrer Kasse einbringen. Eingereichte Honorarnoten müssen einen Saldierungsvermerk (Zahlungsbestätigung) aufweisen, oder eine Zahlungsbestätigung (bei Banküberweisung) muss beigelegt werden.
Die Therapiedauer hängt von der Schwere des jeweiligen Leidens und vom persönlichen Fortschritt ab. Sie dauert in der Regel so lange, bis die ursprünglichen Beschwerden befriedigend verändert werden konnten.
In der Regel finden therapeutische Sitzungen im 14tägigen Sitzungen statt, sollte es notwendig sein auch wöchentlich, vor allem bei Kriseninterventionen.
Eine Einheit dauert 50 min, eine Doppeleinheit 50 Minuten. Bei Paar- und Familientherapien sind Doppeleinheiten sinnvoll. Der genaue Bedarf ergibt sich im Rahmen der Therapie.
Da der Slot genau für Sie reserviert wird bitte ich Sie pünktlich zu sein.
Bitte sagen Sie Ihren Termin bis zu 24h vorher ab. Bei Nichterscheinen oder späterer Absage muss der vereinbarte Termin bezahlt werden.